»

EU-Verordnung für Verpackungen

Am 3. September 2008 verabschiedete das Europäische Parlament die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Produkte, die sogenannte GHS-Verordnung der EU. Mit dieser Vorschrift werden neue Warnkennzeichen für gefährliche chemische Stoffe und Produkte (Gemische) eingeführt. Für die Vergabe dieser neuen Symbole gelten auch neue Kriterien.

Werden zum Beispiel Stoffe, die die Augen nachhaltig schädigen können, bisher nur als „reizend“ gekennzeichnet, müssen sie zukünftig als „ätzend“ gekennzeichnet werden. Stoffe, die bei Kindern eine oft tödliche „chemische Lungenentzündung” (Aspirationspneumonie) auslösten, wurden bisher mit dem Andreaskreuz, einem X, gekennzeichnet. Sie müssen zukünftig mit einem neuen Symbol für schwere Gesundheitsschäden gekennzeichnet werden.

Warum eine Übergangszeit?

Die neuen Kennzeichnungen dürfen seit 1. Dezember 2008 genutzt werden. Um den Herstellern eine Übergangszeit für die Umstellung ihrer Produkte zu ermöglichen, dürfen die alten Kennzeichnungen noch bis 2010 für reine Chemikalien, bis 2015 für Gemische genutzt werden. Lagerbestände dürfen noch jeweils zwei weitere Jahre verkauft werden.

Damit können noch bis 2012 bzw. 2017 Packungen mit alten Kennzeichnungen im Handel sein. Für die Öffentlichkeit, die Verbraucher und die Beschäftigten, die Umgang mit gefährlichen chemischen Produkten haben, beginnt damit eine neunjährige Zeit mit unterschiedlichen Kennzeichnungen gleichermaßen gefährlicher chemischer Produkte.

Warnhinweise zeigen Gesundheitsgefahren

Die Änderungen betreffen vor allem die Gesundheitsgefahren. Die für Verbraucher wichtigen sechs der neun neuen Symbole werden in diesem Merkblatt dargestellt und die wichtigsten Gefahren und Risiken beim Umgang für jeweils ein neues Warnsymbol erklärt. Um die Übergangszeit zu erleichtern, sind auch die bis 2017 gültigen bisher vorgeschriebenen Warnzeichen abgebildet. Der Vorteil der neuen Kennzeichen gegenüber den alten ist, dass ab sofort zwischen direkten Folgen (Vergiftung) und längerfristigen Folgen (z.B. Entstehung von Krebs) unterschieden werden kann. In allen Fällen werden die Warnzeichen ergänzt durch Signalwörter (Gefahr, Achtung), Gefahrenhinweise und Sicherheitshinweise.

Gefahren- und Sicherheitshinweise

Gefahrenhinweise geben genauere Informationen zur Gefahr, z.B. „kann allergische Hautreaktionen verursachen“, in Verbindung mit dem Symbol „Gesundheitsgefährdung“. Sicherheitshinweise informieren den Nutzer, wie er die mit dem Produkt verbundenen Risiken senken kann und wie bei Vergiftungen reagiert werden sollte. So werden Verpackungen chemischer Stoffe, die giftig beim Einatmen sind oder die Atmung beeinträchtigen können, mit dem Hinweis „Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden“ gekennzeichnet. Dies trifft z.B. für viele Spraydosen zur Imprägnierung zu. Diese Sicherheitshinweise sollten unbedingt ernstgenommen und die Empfehlungen befolgt werden.

Bundesinstitut für Risikobewertung.